
Strategische Beratung im Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag:
Informationen und Hinweise zum Thema Aufhebungsvertrag:
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Kunz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter Universität zu Köln, zertifizierter Aufsichtsrat
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern, Führungskräften, Arbeitnehmern und Organen, mit der das Anstellungsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Anders als bei einer Kündigung erfolgt die Beendigung nicht einseitig, sondern im gegenseitigen Einvernehmen – regelmäßig unter Zahlung einer angemessenen Abfindung – und unter Regelung weiterer Punkte wie Zeugnis, Freistellung oder Resturlaub.
Schnell, fair, geraüschlos
Für beide Parteien kommt es entscheidend auf eine genaue Kenntnis der rechtlichen Gegebenheiten, eine geschickte Verhandlungsführung und die steuerlich günstigste und sozialversicherungrechtlich am wenigsten schädliche Vertragsgestaltung an.
Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten Vorteile bieten:
Arbeitgeber erhalten Planungssicherheit und vermeiden häufig ein Kündigungsschutzverfahren. Arbeitnehmer können im Gegenzug finanzielle Vorteile, ein wohlwollendes Arbeitszeugnis oder eine frühzeitige berufliche Neuorientierung mit lückenlosem Lebenslauf verhandeln.
Gleichzeitig birgt die Unterschrift erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Insbesondere drohen sozialversicherungsrechtliche Nachteile wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, aber auch Chancen wie bei der steuerlichen Optimierung. Auch Fragen zur Höhe der Abfindung, zu Urlaubsansprüchen, Bonuszahlungen, Dienstwagenregelungen oder Wettbewerbsverboten sollten sorgfältig geprüft werden.
Ich berate Sie persönlich umfassend zu folgenden Themen:
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Prüfung eines vorgelegten Aufhebungsvertrags
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Verhandlung einer angemessenen Abfindung
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Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
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Gestaltung rechtssicherer Formulierungen
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Besonderheiten bei leitenden Angestellten und Geschäftsführern
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Steuerliche Aspekte der Abfindung (z. B. Fünftelregelung)
Gerade weil ein Aufhebungsvertrag in der Regel nicht widerrufen werden kann, sollte vor Unterzeichnung stets eine rechtliche Prüfung erfolgen. Eine kurze Bedenkzeit oder anwaltliche Beratung ist Ihr gutes Recht.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten haben oder eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstreben, unterstütze ich Sie mit einer strategischen, zielgerichteten und diskreten Beratung.


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