
Scheinselbstständigkeit:
Rechtssichere Gestaltung und strategische Beratung zu Scheinselbständigkeit:
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Kunz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter Universität zu Köln, zertifizierter Aufsichtsrat
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständigkeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, das als selbstständig behandelt wird, tatsächlich jedoch die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung aufweist. Diese Abgrenzung hat weitreichende Konsequenzen im Arbeits-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Strafrecht. Eine sorgfältige Prüfung und Gestaltung der Vertragsverhältnisse sind essenziell, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Die rechtliche Einordnung von freien Mitarbeitern, Solo-Selbstständigen und projektbezogenen Auftragnehmern gehört zu den sensibelsten Bereichen unternehmerischer Vertragsgestaltung.
Eine fehlerhafte Einstufung als selbstständige Tätigkeit kann erhebliche arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche, steuerrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen auslösen.
Gerade wegen der Überschneidung dieser Rechtsgebiete ist eine isolierte Betrachtung nicht ausreichend. Erforderlich ist eine integrierte, strategische Analyse.
Fehlervermeidung und Optimierung:
Arbeitsrechtliche Scheinselbstständigkeit:
Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und Selbstständigem ist arbeitsrechtlich zentral. Fehlbewertungen können zu Kündigungsschutzverfahren sowie zu Urlaubs- und Vergütungsansprüchen führen.
Sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit:
Beitragspflichten hängen maßgeblich vom Beschäftigtenstatus ab. Unzutreffende Einordnungen führen häufig zu erheblichen Nachforderungen, Säumniszuschlägen und Bußgeldern.
Steuerrechtliche Scheinselbstständigkeit:
Abgrenzungsfragen zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit können lohn- und umsatzsteuerliche Risiken auslösen. Eine vorausschauende Gestaltung reduziert Konfliktpotenzial mit den Finanzbehörden.
Strafrechtliche Risiken:
In gravierenden Fällen drohen Ermittlungen wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen oder steuerstrafrechtliche Verfahren. Präventive Strukturen sind daher essenziell.
Compliance-Managementsystem:
Ein funktionierendes Compliance-System schafft klare Prozesse, dokumentiert Entscheidungsgrundlagen und minimiert Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Organe.
Branchenspezifische Besonderheiten:
Die rechtliche Bewertung variiert je nach Berufsgruppe und Tätigkeitsprofil erheblich. Maßgeblich ist stets die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit.
Statusverfahren (§ 7a SGB IV):
Eine strategische Begleitung des Statusfeststellungsverfahrens kann frühzeitig Rechtssicherheit schaffen und Haftungsrisiken deutlich reduzieren.
Beratungsfelder
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Gestaltung und Prüfung von Verträgen mit freien Mitarbeitern
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Strukturierung projektbezogener Zusammenarbeit
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Begleitung von Statusfeststellungsverfahren
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Vertretung in sozialgerichtlichen Verfahren
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Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren
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Entwicklung unternehmensinterner Compliance-Strukturen
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Beratung von Geschäftsführern und Organen
Expertise:
Dr. Jürgen Kunz ist Gründungsherausgeber des Standardwerks Praxis des Arbeitsrechts (7. Auflage, Deutscher Anwaltverlag) und Autor des Schwerpunktkapitels zur Abgrenzung von Verträgen mit freien Mitarbeitern, Solo-Selbstständigen und arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen. Das Werk wird in der NZA (2024, 113) als „benutzerfreundliches, zuverlässiges und effizientes Arbeitsmittel“ hervorgehoben.
Er ist zudem Autor im Werk Arbeitnehmerüberlassung, Solo-Selbstständige und Werkverträge – Aktuelle Gesetzeslage und Auswirkungen (3. Auflage, Deutscher Anwaltverlag) mit einem eigenen Kapitel zur Solo-Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit sowie Verfasser zahlreicher Fachbeiträge in renommierten arbeits- und sozialrechtlichen Zeitschriften.
Die wissenschaftlichen Ausführungen von Dr. Kunz finden auch in der Rechtsprechung Beachtung: In seiner Entscheidung vom 20.12.2023 (2 BvR 2103/20) hob das Bundesverfassungsgericht unter ausdrücklichem Hinweis auf seine Publikation Vorinstanzen in 26 Fällen auf. Auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg folgte in seiner Entscheidung vom 15.03.2024 seiner Auffassung, dass die Statusbewertung stets eine konkrete Einzelfallprüfung erfordert.
Neben der forensischen Tätigkeit ist Dr. Kunz Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln sowie Referent beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI).
Die Beratung erfolgt persönlich und verbindet wissenschaftliche Fundierung mit strategischer Prozesserfahrung.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit uns. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und besprechen Ihre individuellen Bedürfnisse. So erhalten Sie einen klaren Überblick über mögliche Risiken und Chancen sowie konkrete Handlungsempfehlungen und nächste Schritte.


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