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Tabelle der Handschlagvereinbarungen

Geschäftsführervertrag /
Vorstandsvertrag:

Umfassende Prüfung von Geschäftsführervertrag und Vorstandsvertrag auf Struktur, Vergütung und Haftungsrisiken: 

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Kunz, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lehrbeauftragter Universität zu Köln, zertifizierter Aufsichtsrat

Geschäftsführervertrag und Vorstandsvertrag:

Der Geschäftsführervertrag regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer einer GmbH. Er bestimmt insbesondere Vergütung, Aufgabenbereich, Vertretungsbefugnisse, Haftungsfragen sowie Regelungen zur Vertragsbeendigung.

 

Der Vorstandsvertrag regelt die Anstellungsbedingungen eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft oder SE. Auch hier stehen Vergütungssysteme, Organpflichten, Haftungsfragen und Beendigungsmechanismen im Mittelpunkt.

 

Beide Vertragsarten unterscheiden sich grundlegend von klassischen Arbeitsverträgen. Organmitglieder unterliegen einem eigenständigen rechtlichen Haftungsregime mit erheblichen persönlichen Risiken.

Typische Risikofelder

 

Unzureichend geprüfte Geschäftsführerverträge oder Vorstandsverträge können erhebliche wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

Zu den häufigsten Risikobereichen zählen:​

 

  • unklare Haftungsregelungen

  • unzureichende Absicherung durch D&O-Strukturen

  • fehlerhafte oder intransparente Vergütungsmodelle

  • problematische Wettbewerbsverbote

  • unzureichende Regelungen zur Abberufung und Kündigung

  • Risiken im Zusammenhang mit variabler Vergütung oder Bonuszielen

  • sozialversicherungsrechtliche Einordnungsfragen

  • steuerliche Fehlgestaltungen

Gerade im Spannungsfeld zwischen Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Organhaftung ist eine sorgfältige vertragliche Prüfung unerlässlich.

Ich berate Sie persönlich umfassend zu folgenden Themen:

 

Im Rahmen der Prüfung von Geschäftsführervertrag und Vorstandsvertrag biete ich insbesondere:

 

  • umfassende rechtliche Analyse bestehender Verträge

  • Identifikation persönlicher Haftungsrisiken

  • Prüfung von Vergütungs- und Bonusstrukturen

  • Bewertung von Wettbewerbs- und Verschwiegenheitsklauseln

  • Analyse von Abberufungs- und Beendigungsregelungen

  • Überprüfung von D&O- und Freistellungsregelungen

  • Bewertung sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Aspekte

  • strategische Begleitung bei Vertragsverhandlungen

 

Die Beratung erfolgt persönlich und verbindet Erfahrung mit wissenschaftlicher Expertise.

Geschäftstreffen
Dr. Jürgen Kunz Aufhebungsvertrag

Kontakt:    

T. +49 (0) 221/43 00 55 8

F. +49 (0) 221/94 11 55 77

info@dr-juergen-kunz.com

juergen.kunz@uni-koeln.de

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