Scheinselbstständigkeit
Ganzheitliche Beratung zu Scheinselbstständigkeit im Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Strafrecht – alles aus einer Hand
Scheinselbstständigkeit, Koalitionsvertrag, Rechtssicherheit, Statusfeststellungsverfahren, Herrenberg-Urteil. Scheinselbstständigkeit, Koalitionsvertrag, Rechtssicherheit, Statusfeststellungsverfahren, Herrenberg-Urteil. Scheinselbstständigkeit, Koalitionsvertrag, Rechtssicherheit, Statusfeststellungsverfahren, Herrenberg-Urteil.
Führende Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht haben bereits die Impulse von Dr. Kunz in ihren Entscheidungen aufgegriffen. So korrigierte beispielsweise das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung zur Scheinselbstständigkeit vom 20.12.2023 (Az.: 2 BvR 2103/20) in Rn. 55 u.a. unter Hinweis auf die Ausführungen von Dr. Kunz in seinem Werk „Praxis des Arbeitsrechts“ die Vorinstanzen und hob die entsprechenden Urteile in 26 Fällen auf.
Blick auf den Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD, unterzeichnet am 9.4.2025
Dr. Jürgen Kunz hat in zahlreichen einschlägigen Fach-Publikationen seit Jahren auf die Reformbedürftigkeit der Scheinselbstständigkeit hingewiesen und konkrete Vorschläge zur Lösung unterbreitet (siehe beispielsweise Dr. Kunz, Gründungs-Herausgeber u. Autor, in Dr. Kunz/Prof. Henssler/Dr. Nebeling/Richter am BSG Beck, Praxis des Arbeitsrechts, § 16 Rn. 748 ff.).
Nunmehr, man könnte fast sagen endlich, greift der Koalitionsvertrag die dringend nötige Reform auf. Konkret heißt es dort:
„Wir werden das Statusfeststellungsverfahren zügig im Interesse von Selbstständigen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmern schneller, rechtsicherer und transparenter machen, zum Beispiel auch mit Blick auf die Auswirkungen des Herrenberg-Urteils. Scheinselbstständigkeit wollen wir verhindern. Zur Beschleunigung führen wir eine Genehmigungsfiktion ein, die im Zuge der Reform der Alterssicherung für Selbstständige umgesetzt wird.“
Entscheidend für den Erfolg dieser wichtigen Reform dürfte sein, dass der neuen Bundesregierung ein rechtsübergreifender „großer Wurf“ zu dieser recht komplexen Materie gelingt (vgl. Dr. Jürgen Kunz, in Praxis des Arbeitsrechts, § 16 Rn. 762 ff., zu den Unterschieden und Risiken der Scheinselbstständigkeit im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht). Dies wäre sehr zu begrüßen.
Was ist Scheinselbstständigkeit?
Scheinselbstständigkeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, das als selbstständig behandelt wird, tatsächlich jedoch die Merkmale einer abhängigen Beschäftigung aufweist. Diese Abgrenzung hat weitreichende Konsequenzen im Arbeits-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Strafrecht. Eine sorgfältige Prüfung und Gestaltung der Vertragsverhältnisse sind essenziell, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.
Expertise
Ihre Vorteile rechtsübergreifender Beratung: Wir bieten eine umfassende Beratung in den drei entscheidenden Rechtsgebieten
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Gründungsherausgeber des Standardwerks Praxis des Arbeitsrechts (7. Auflage, Deutscher Anwaltverlag), u.a. Autor des Schwerpunktkapitels „Verträge mit freien Mitarbeitern/Solo-Selbstständigen – Abgrenzung zu Scheinselbstständigen und arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen“, vgl. die aktuelle Bewertung von Praxis des Arbeitsrechts als "benutzerfreundliches, zuverlässiges und effizientes Arbeitsmittel" in der NZA 2024, 113
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Autor im Werk Arbeitnehmerüberlassung, Solo-Selbstständige und Werkverträge - Aktuelle Gesetzeslage und Auswirkungen (3. Auflage, Deutscher Anwaltverlag) für die Praxis mit dem Kapitel Solo-Selbstständige und Scheinselbstständigkeit
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Autor zahlreicher Publikationen in renommierten Fachzeitschriften zum Thema freie Mitarbeiter und Scheinselbstständigkeit
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Führende Gerichte folgen Dr. Kunz in der Rechtsprechung, sogar das Bundesverfassungsgericht hob in seiner aktuellen Entscheidung vom 20.12.2023 unter Hinweis auf die Publikation von Dr. Kunz in seinem Werk „Praxis des Arbeitsrechts“ die Vorinstanzen in 26 Fällen auf. Auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg folgte in seiner Entscheidung vom 15.3.2024 Dr. Kunz in der Einschätzung, dass stets eine konkrete Prüfung im Einzelfall erforderlich ist
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Darüber hinaus: Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln und Referent beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)
Fehlervermeidung und Optimierungen
Durch präzise Lösungen an der Schnittstelle von Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuer- und Strafrecht lassen sich gefährliche Konsequenzen in überschneidenden Rechtsgebieten deutlich reduzieren. Mit der Expertise steigt die Rechtssicherheit und lassen sich Verfahren für unsere Mandanten gewinnen.
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Arbeitsrechtliche Scheinselbstständigkeit: Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und Selbstständigem ist im Arbeitsrecht von zentraler Bedeutung. Eine falsche Einordnung kann zu Streit, Nachforderungen und Konflikten wie im Bereich des Kündigungsschutzes oder der Urlaubsansprüche führen.
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Sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit: Die Beitragspflichten, wie u.a. zur Renten- oder Krankenversicherung, hängen entscheidend vom Beschäftigtenstatus ab. Sorgfältige Prüfungen sind notwendig, um Nachforderungen, Säumniszuschläge oder Bußgelder zu vermeiden.
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Steuerliche Scheinselbstständigkeit: Abgrenzungsprobleme zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit führen oft zu Streitigkeiten mit den Finanzbehörden. Entsprechende vorbeugende Schritte können die Risiken bei der Umsatz- und Lohnsteuer reduzieren.
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Strafrechtliche Scheinselbstständigkeit: Scheinselbstständigkeit kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, etwa wegen Sozialversicherungsbetrugs oder Steuerhinterziehung. Präventive Maßnahmen sind essenziell, um rechtliche Risiken zu minimieren.
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Compliance-Managementsystem: Ein funktionierendes Compliance-System ist unverzichtbar, um rechtliche Fallstricke zu umgehen und Prozesse rechtssicher zu gestalten. Individuelle Maßnahmen sichern die Einhaltung von Vorschriften und minimieren Haftungsrisiken.
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Unterschiede bei unterschiedlichen Berufsgruppen: Die rechtliche Einordnung von Scheinselbstständigkeit variiert stark zwischen verschiedenen Berufsgruppen. Spezifische Regelungen und Besonderheiten erfordern eine differenzierte Analyse und Beratung.
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Statusverfahren: Das sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren gem. § 7a SGB IV kann Klarheit zur Einordnung von Beschäftigungsverhältnissen bedeuten. Eine professionelle Begleitung des Verfahrens minimiert Risiken und schafft höhere Rechtssicherheit.
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